Aus organisatorischen Gründen legt das Ministerium jährlich Termine für eine Voranmeldung am TWG fest. Diese liegen etwa 1-2 Monate nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, näheres ist dem Terminkalender zu entnehmen.
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Weiterhin:
Für Schüler/innen von Gemeinschaftsschulen:Zur Anmeldung genügt die Vorlage der Zeugnisse und der Geburtsurkunde als Fotokopie. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, wenn die Originale mit vorgelegt werden.
Die Anmeldung wird erst rechtswirksam, wenn auf den Jahreszeugnissen der abgebenden Schulen die Berechtigung zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachgewiesen ist bzw. gegebenenfalls ein befürwortendes Gutachten vorliegt. Diese Unterlagen sind so zeitig wie möglich abzugeben.
Aufnahmevoraussetzungen als PDF